Shipment und Payment Info AGB Punkt 6 - Preise und Zahlung 6.1 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. 6.2 Bei einer Auftragssumme bis 2.000,- EURO hat die Zahlung, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei einer Auftragssumme ab 2.000,- EURO bis 50.000,- EURO sind 25% der Auftragssumme bei der Auftragsvergabe, 50% vor Versendung der Ware fällig. Der Rest hat, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum, bei Montage durch die APUR GmbH SOLARTECHNIK 10 Tage nach Fertigstellung ohne Abzug von Skonto so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei einer Auftragssumme über 50.000,- EURO ist ohne Abzug von Skonto Vorkasse in voller Höhe der Auftragssumme zu leisten. Wir behalten uns im Einzelfall vor, Vorkasse zu verlangen! 6.3 Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem wir über den Betrag frei verfügen können. 6.4 Zahlungen für Reparaturen sind sofort ohne Abzug fällig. 6.5 Bei Zahlungsverzögerung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 6.6 Die Forderung der APUR GmbH SOLARTECHNIK werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist die APUR GmbH SOLARTECHNIK berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. 6.7 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er ein Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist die APUR GmbH SOLARTECHNIK berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Grund und Boden des Käufers zu betreten und die Ware Wegzunehmen. Die APUR GmbH SOLARTECHNIK kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. AGB Punkt 7 - Rücktrittsvereinbarungen Für den Fall der Nichterfüllung bzw. der nicht richtigen Erfüllung des Kaufvertrages durch den Kunden wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises, mindestens jedoch EURO 30,- vereinbart. Soll ein höherer Schaden geltend gemacht werden, so muß er nachgewiesen werden.